Datenschutz & AGBs

Alles Wichtige zur Nutzung von PhoneLabs.

Die folgenden Texte beziehen sich ausschließlich auf PhoneLabs und die Angebote unter phonelabs.io sowie app.phonelabs.io. Nur die deutsche Fassung ist rechtsverbindlich; Übersetzungen dienen ausschließlich der Information.

SaaS-Vertrag und Allgemeine Geschäftsbedingungen

Datum der Veröffentlichung der aktuellen Version: 03.06.2026

Allgemeines

SaaS-Vertrag

Dieser Vertrag wird abgeschlossen mit PhoneLabs. UG (haftungsbeschränkt), Kurfürstenstraße 1, 80801 München, Deutschland, im Folgenden kurz "PhoneLabs" genannt, und regelt die Bereitstellung eines KI-Sprachagenten zur Interaktion mit Menschen ("Service") in SaaS-Form sowie die Erbringung ergänzender Dienstleistungen durch PhoneLabs.

PhoneLabs

PhoneLabs stellt dem Auftraggeber den Service PhoneLabs bereit. PhoneLabs ist ein Dienst zur Interaktion mit Menschen über KI-gestützte Telefonassistenten. Er ermöglicht Unternehmen unter anderem, personalisierte Assistenten zu erstellen, eingehende Anrufe entgegenzunehmen, ausgehende Anrufe nach Maßgabe dieser Bedingungen und geltender Gesetze auszulösen, Termine zu planen, Leads zu qualifizieren, Transkripte zu erstellen, Folgeaktionen auszuführen und Integrationen anzubinden.

Software-as-a-Service

Der Service wird als Software-as-a-Service betrieben. PhoneLabs stellt die serverseitige Infrastruktur bereit. Für die clientseitige Infrastruktur, insbesondere Endgeräte, Browser, Internetzugang, Telefonanlagen, Rufweiterleitungen und kundenseitige Integrationen, ist der Auftraggeber selbst verantwortlich.

Diese Bedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 14 BGB. Verbraucher werden nicht Vertragspartner dieser SaaS-Bedingungen.

Geltung

Vertragsgrundlagen

PhoneLabs schließt Verträge und erbringt Leistungen ausschließlich auf Grundlage schriftlicher oder elektronischer Angebote, Bestellstrecken, Preislisten, Leistungsbeschreibungen, individueller Vereinbarungen und dieser SaaS-Bedingungen.

Leistungsbeschreibungen, Preislisten und diese SaaS-Bedingungen gelten, soweit sie nicht ausdrücklich nur projektspezifisch sind, für alle Rechtsbeziehungen zwischen PhoneLabs und dem jeweiligen Auftraggeber und liegen ab dem ersten Vertragsabschluss automatisch auch weiteren Verträgen in der jeweils aktuellen Fassung zugrunde.

Änderungen dieser Bedingungen, Preislisten oder Leistungsbeschreibungen werden dem Auftraggeber in Textform bekannt gegeben. Sie gelten als vereinbart, wenn der Auftraggeber nicht binnen zwei Wochen ab Zugang widerspricht und PhoneLabs auf die Bedeutung des Schweigens gesondert hingewiesen hat. Bei wesentlichen Änderungen, die den Auftraggeber unangemessen benachteiligen würden, bleibt ein gesetzliches Kündigungsrecht unberührt.

Zusatzvereinbarungen und Abweichungen von diesen Bedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform, sofern nicht zwingendes Recht eine strengere Form verlangt. Dies gilt auch für eine Abweichung vom Textformerfordernis.

Vorgaben des Auftraggebers zum Leistungsinhalt werden nur Vertragsbestandteil, wenn PhoneLabs sie in das Angebot aufgenommen oder ausdrücklich akzeptiert hat. Allgemeine Geschäftsbedingungen, Einkaufsbedingungen oder sonstige rechtsgestaltende Bedingungen des Auftraggebers werden selbst bei Kenntnis von PhoneLabs nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, PhoneLabs akzeptiert sie ausdrücklich mit einem auf diese Bedingungen bezogenen Zusatzvermerk.

Bei Widersprüchen gelten in folgender Reihenfolge: individuelle Vereinbarung, Auftragsbestätigung oder Angebot, projektspezifische Leistungsbeschreibung, Preis- oder Produktbeschreibung, diese SaaS-Bedingungen. Vertragselemente von PhoneLabs gehen Vertragselementen des Auftraggebers vor.

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Die Parteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

Vertragsabschluss

Angebote von PhoneLabs sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Erteilt der Auftraggeber aufgrund eines Angebots oder unaufgefordert einen Auftrag, ist er zwei Wochen ab Zugang bei PhoneLabs an diesen Auftrag gebunden.

Ein Vertrag kommt erst durch Annahme des Auftrags durch PhoneLabs zustande. Die Annahme erfolgt in Textform, über eine elektronische Bestellbestätigung, durch Freischaltung des Services, durch Beginn der Leistungserbringung oder durch sonstiges für den Auftraggeber erkennbares Tätigwerden aufgrund des Auftrags. Eine bloße Eingangsbestätigung ist keine Annahme.

Elektronische Erklärungen, die an Werktagen Montag bis Freitag, ausgenommen gesetzliche Feiertage in Bayern, zwischen 9:00 und 17:00 Uhr deutscher Zeit abgegeben werden, gelten am selben Tag als zugegangen. Erklärungen außerhalb dieser Zeiten gelten am nächsten Werktag um 9:00 Uhr als zugegangen, sofern nicht ein früherer Zugang nachweisbar ist.

Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten

Erfüllungsort ist der Sitz von PhoneLabs. Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus den Vertragsbestandteilen, insbesondere aus dem gebuchten Plan, der Leistungsbeschreibung, individuellen Angeboten und der technischen Plattformkonfiguration.

Informationen aus Präsentationen, Websites, Beispielkonfigurationen, Roadmaps oder Marketingmaterialien sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich in den Vertrag einbezogen wurden. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Leistungsbeschreibung, Planumfang und Konfiguration auf Übereinstimmung mit seinen Anforderungen und auf Vollständigkeit zu prüfen.

PhoneLabs schuldet eine fachgerechte Ausführung im Rahmen der vereinbarten Leistung. Innerhalb dieses Rahmens hat PhoneLabs Gestaltungsfreiheit, soweit mehrere technisch und fachlich vertretbare Möglichkeiten bestehen. PhoneLabs ist berechtigt, Leistungen durch gleichwertige Leistungen zu ersetzen, soweit die Ziele des Vertrags dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt werden.

Fremdleistungen und Third Party Products

PhoneLabs ist berechtigt, Leistungen selbst auszuführen oder Komponenten, Schnittstellen, Daten, Rechte, Infrastruktur, KI-Modelle, Telefonieanbieter, Zahlungsdienste und sonstige Leistungen Dritter einzusetzen. Soweit vertraglich konkrete Fremdleistungen vorgesehen sind, besteht die Verpflichtung von PhoneLabs in deren fachgerechter Auswahl, Beauftragung, Koordinierung und technischen Einbindung, nicht jedoch in der Erbringung der Fremdleistung selbst.

Regelmäßig eingesetzte Drittanbieter

  • Hetzner Online GmbH für Hosting und Infrastruktur.
  • LiveKit und Twilio für Echtzeitkommunikation, SIP, Rufnummern und Telefonie.
  • Soniox, ElevenLabs, Microsoft Azure oder Mistral für Speech-, KI- und Sprachsynthese-Funktionen, soweit konfiguriert oder technisch erforderlich.
  • Stripe für Zahlungsabwicklung, Abonnements und Rechnungsfunktionen.
  • Nylas, Cal.com oder Microsoft für Kalender- und Buchungsfunktionen, soweit angebunden.
  • PostHog, Sentry oder New Relic für Produktanalyse, Fehlererkennung und technische Telemetrie, soweit aktiviert.

Integriert der Auftraggeber eigene Komponenten, Schnittstellen, Inhalte, Daten, Telefonnummern, Kalender, Tools oder Drittprodukte, handelt PhoneLabs insoweit nur als technischer Host- oder Plattformanbieter. Der Auftraggeber ist für Rechtmäßigkeit, Sicherheit, Lizenzen, Datenqualität und Funktionsfähigkeit dieser Komponenten verantwortlich.

PhoneLabs ist zu Teilleistungen berechtigt. Von PhoneLabs genannte Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Unvorhersehbare oder unabwendbare Ereignisse, höhere Gewalt, Verzögerungen durch Drittanbieter oder verspätete Mitwirkung des Auftraggebers verlängern Fristen angemessen.

Der Auftraggeber hat PhoneLabs unverzüglich, vollständig und in weiterverarbeitbarer Form alle Informationen, Zugänge, Daten, Freigaben, Ansprechpartner und Mitwirkungshandlungen bereitzustellen, die für die Leistungserbringung erforderlich sind. Dazu gehören insbesondere Unternehmensdaten, Rufnummerninformationen, Telefonie- und Kalenderfreigaben, rechtliche Freigaben, Prompt-Inhalte, Wissensdatenbanken, API-Zugänge und Freigaben von Teilleistungen.

Der Auftraggeber hat von ihm bereitgestellte Informationen, Anweisungen und Inhalte selbst auf Tauglichkeit, Richtigkeit, Rechtmäßigkeit und Vollständigkeit zu prüfen. Verzögert oder unterlässt der Auftraggeber Mitwirkung, ist PhoneLabs berechtigt, die Leistung zu unterbrechen, andere Leistungen vorzuziehen und Mehraufwand gesondert zu berechnen. Der Auftraggeber hält PhoneLabs von Ansprüchen Dritter frei, die auf vom Auftraggeber bereitgestellten Inhalten, Daten, Anweisungen oder Integrationen beruhen.

PhoneLabs prüft nicht allgemein, ob die vom Auftraggeber gewünschte Nutzung in verwaltungs-, straf-, wettbewerbs-, marken-, urheber-, persönlichkeits-, telekommunikations- oder datenschutzrechtlicher Hinsicht zulässig ist. Diese Prüfung obliegt dem Auftraggeber.

Rechte an Leistungen, Inhalten und Plattform

Alle Rechte an Software, Plattform, Benutzeroberflächen, Datenbankstrukturen, Modellen, Workflows, Systemprompts, Architektur, Dokumentation, Marken, Designs, Vorlagen und sonstigen Leistungen von PhoneLabs verbleiben bei PhoneLabs oder den jeweiligen Lizenzgebern.

Der Auftraggeber erhält nach vollständiger Zahlung ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares Recht, den Service im vereinbarten Umfang während der Vertragslaufzeit für eigene interne Geschäftszwecke zu nutzen. Eine Weitergabe an Dritte oder verbundene Unternehmen ist nur zulässig, wenn dies vertraglich vereinbart ist.

Individuelle Zusatzfunktionen, Anpassungen oder Module mit Bezug zur PhoneLabs-Plattform dürfen vom Auftraggeber nur im eigenen Unternehmen und während der Vertragslaufzeit genutzt werden, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist. PhoneLabs ist berechtigt, allgemeine Erkenntnisse, Ideen, Verbesserungen und nicht vertrauliche Funktionskonzepte aus Projekten auch für andere Kunden und Produkte zu verwenden.

Der Auftraggeber behält Rechte an eigenen Inhalten, Prompts, Wissensdaten, Gesprächsdaten und Kundendaten. Er räumt PhoneLabs die für Betrieb, Verarbeitung, Sicherung, Anzeige, Übermittlung, Fehlerbehebung und Vertragserfüllung erforderlichen Nutzungsrechte ein. PhoneLabs ist nicht verpflichtet, Quellcode, interne Arbeitsbehelfe, Zwischenergebnisse, Administrationsdokumentation oder technische Grundlagen herauszugeben.

PhoneLabs ist berechtigt, die Einhaltung von Nutzungs-, Lizenz- und Sicherheitsbestimmungen durch technische Maßnahmen zu kontrollieren. Dabei dürfen hierfür erforderliche technische Daten wie Geräte-, Account-, Organisations-, Login-, Nutzungs- und Lizenzdaten verarbeitet werden.

PhoneLabs darf Namen, Logo und eine sachliche Beschreibung des Projekts als Referenz verwenden, sofern der Auftraggeber dem nicht in Textform widerspricht. Vertrauliche Informationen werden dadurch nicht offengelegt.

Laufzeit, Sperrung und Beendigung

Laufzeit, Mindestlaufzeit, Verlängerung und Kündigung richten sich nach dem gebuchten Plan oder der individuellen Vereinbarung. Verträge auf unbestimmte Zeit können unter Einhaltung vereinbarter Kündigungsfristen gekündigt werden.

Soweit keine abweichende Kündigungsfrist vereinbart ist, können Verträge auf unbestimmte Zeit von beiden Parteien mit einer Frist von einem Monat ordentlich und ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Bereits im Voraus bezahlte, aber aufgrund einer ordentlichen Kündigung durch PhoneLabs ohne wichtigen Grund nicht mehr nutzbare Leistungszeiträume werden anteilig erstattet oder gutgeschrieben, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist.

Bei Beendigung oder Ablauf des Vertrags kann PhoneLabs den Zugang des Auftraggebers zum Service und zu verbundenen Services beenden. Der Auftraggeber ist verpflichtet, rechtzeitig vor Vertragsende erforderliche Exporte vorzunehmen, soweit die Plattform entsprechende Exporte bereitstellt.

Beendigung oder Sperrung aus wichtigem Grund

  • Verstoß gegen Verträge, Richtlinien oder Sicherheitsanweisungen von PhoneLabs.
  • Überlassung des Services oder von Zugangsdaten an unbefugte Dritte.
  • rechtswidrige, missbräuchliche, betrügerische, belästigende oder nicht bestimmungsgemäße Nutzung.
  • Verwendung für unzulässige Kaltakquise, Spam, Betrug, Identitätstäuschung oder Umgehung gesetzlicher Kommunikationsregeln.
  • Verursachung von Störungen, Sicherheitsrisiken oder Schäden an der Plattform oder Infrastruktur.
  • Zahlungsverzug trotz Mahnung.
  • Fehlverhalten gegenüber Mitarbeitern, Dienstleistern oder Supportpersonen von PhoneLabs.

Bei einem wichtigen Grund ist PhoneLabs berechtigt, Leistungen sofort zu sperren, einzelne Funktionen zu deaktivieren, Rufnummern zu blockieren, Datenübermittlungen zu stoppen oder den Vertrag außerordentlich zu kündigen.

Service-Level, Support und Wartung

Dieses Service-Level beschreibt den Standard-Support. Weitergehende Service-, Wartungs-, Schulungs-, Beratungs- oder Integrationsleistungen werden nur geschuldet, wenn sie gesondert vereinbart sind. Schulungen, laufende Beratung, individuelle Prompt-Optimierung und Support für kundenseitige Drittprodukte sind nicht Bestandteil des Standard-Supports.

Kommunikation und Support

  • Support erfolgt grundsätzlich schriftlich per E-Mail an support@phonelabs.de.
  • Der Auftraggeber hat verfügbare Dokumentation, Hilfetexte und Statusinformationen zu berücksichtigen, bevor Support angefordert wird.
  • Reguläre Servicezeiten sind Montag bis Donnerstag 9:00 bis 17:00 Uhr sowie Freitag 9:00 bis 13:00 Uhr deutscher Zeit, ausgenommen gesetzliche Feiertage in Bayern, sofern nichts anderes vereinbart ist.
  • Kommunikation kann in deutscher oder englischer Sprache erfolgen.

PhoneLabs führt Wartungen, Updates, Sicherheitsmaßnahmen und Verbesserungen durch. Wartungen mit voraussichtlicher Serviceunterbrechung werden nach Möglichkeit in Zeiten mit geringem Nutzungsaufkommen durchgeführt und vorab angekündigt. Dringende Wartungen zur Fehlerbehebung, Gefahrenabwehr oder Verhinderung akuter Angriffe sind ohne vorherige Ankündigung möglich.

PhoneLabs entwickelt den Service laufend weiter und darf Funktionen, Formate, Inhalte, Provider, Schnittstellen und Module einführen, verändern, austauschen oder einstellen, soweit dies für den Auftraggeber zumutbar ist. Kostenpflichtige Zusatzmodule können nach Ermessen von PhoneLabs separat angeboten werden. Systemvoraussetzungen können sich durch Weiterentwicklung ändern.

Fehlerbehebung, Reporting und Verfügbarkeit

Fehlerklassen

  • Klasse 1: Nutzung des Services ist nicht möglich oder unzumutbar eingeschränkt; wesentliche Funktionen oder Sicherheit sind schwerwiegend betroffen.
  • Klasse 2: Zweckmäßige Nutzung ist ernstlich eingeschränkt; wesentliche Funktionen oder Sicherheit sind betroffen, eine Weiterverwendung ist aber möglich.
  • Klasse 3: Zweckmäßige Nutzung ist leicht eingeschränkt; die weitere Nutzung ist mit geringen Einschränkungen möglich.
  • Klasse 4: Nutzung ist ohne relevante Einschränkung möglich; es liegt ein unwesentlicher Fehler oder eine kosmetische Abweichung vor.

Fehler sind unverzüglich per E-Mail an support@phonelabs.de zu melden. Die Meldung muss eine nachvollziehbare Problembeschreibung, Zeitpunkt, betroffene Komponenten, Browser oder Betriebssystem, betroffene Agenten oder Integrationen, wirtschaftliche Auswirkungen sowie nach Möglichkeit Screenshots, Videos, Logs oder Call-IDs enthalten.

Als angemessene Reaktionszeit bis zum Beginn der Fehleranalyse gelten 24 Stunden bei Klasse 1, 72 Stunden bei Klasse 2, vier Wochen bei Klasse 3 und acht Wochen bei Klasse 4, jeweils innerhalb der Servicezeiten. PhoneLabs setzt der Fehlerklasse angemessene Ressourcen ein und führt die Bearbeitung ohne unnötigen Aufschub fort.

Soweit PhoneLabs Hosting-Leistungen erbringt, schuldet PhoneLabs eine Verfügbarkeit von 99 % bezogen auf das Kalenderjahr. Geplante Wartungen, höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen, Angriffe, Telekommunikations-, Internet-, Hosting-, Cloud-, Telefonie-, KI-Provider- oder Stromausfälle außerhalb zumutbarer Kontrolle von PhoneLabs gelten als zulässige Nichtverfügbarkeit.

Unterschreitet die tatsächliche Uptime die garantierte Uptime, kann der Auftraggeber eine Gutschrift in Höhe des doppelten Prozentbetrags der tatsächlichen Unterschreitung auf die monatliche Grundgebühr verlangen. Die Gutschrift ist binnen 60 Tagen ab Kenntnis der Unterschreitung in Textform anzufordern; eine Auszahlung ist ausgeschlossen.

PhoneLabs betreibt Monitoring zur Überwachung wesentlicher Servicekomponenten und setzt angemessene Sicherheitsvorkehrungen ein, um Systeme und Daten gegen unbefugte Zugriffe zu schützen.

Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO

Soweit PhoneLabs personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, handeln die Parteien mit diesem Abschnitt eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung im Sinne von Art. 28 DSGVO aus. Der Auftraggeber ist Verantwortlicher, PhoneLabs ist Auftragsverarbeiter. Soweit PhoneLabs eigene Vertrags-, Abrechnungs-, Sicherheits- oder Produktdaten verarbeitet, handelt PhoneLabs als eigener Verantwortlicher.

Gegenstand, Art und Zweck der Verarbeitung ergeben sich aus den beauftragten Leistungen. PhoneLabs verarbeitet personenbezogene Daten, um KI-Telefonassistenten bereitzustellen, Anrufe technisch durchzuführen, Sprache zu transkribieren, KI-Antworten zu erzeugen, Buchungen und Integrationen auszuführen, Ergebnisse anzuzeigen, Abrechnung zu ermöglichen, Sicherheit zu gewährleisten und Fehler zu beheben.

Mögliche Datenkategorien

  • Audio- und Sprachdaten sowie daraus abgeleitete Transkripte.
  • Telefonnummern, Kontaktdaten, Kommunikations- und Anrufmetadaten.
  • Prompts, Wissensdaten, Konfigurationen, Gesprächszusammenfassungen und extrahierte Variablen.
  • Kalender-, Buchungs-, CRM-, Webhook- und Integrationsdaten.
  • Account-, Nutzer-, Organisations-, Rollen- und Authentifizierungsdaten.
  • Daten zur Servicequalität, Fehleranalyse, Sicherheit und technischen Nutzung.

Mögliche Kategorien betroffener Personen

  • bestehende oder potenzielle Kunden des Auftraggebers.
  • Anrufer, Gesprächspartner und Kontaktpersonen des Auftraggebers.
  • Mitarbeiter, Dienstleister und Teammitglieder des Auftraggebers.
  • Teilnehmer an Terminen, Buchungen oder Folgeaktionen.

Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass PhoneLabs die konkreten Kategorien personenbezogener Daten und betroffener Personen aufgrund der vom Auftraggeber gesteuerten Nutzung nur eingeschränkt prüfen kann. Der Auftraggeber ist verantwortlich für Rechtsgrundlage, Informationspflichten, Einwilligungen, Transparenz gegenüber Anrufern, Löschkonzepte, Datenminimierung und besondere Anforderungen bei sensiblen Daten.

PhoneLabs verarbeitet personenbezogene Daten nur auf dokumentierte Weisung des Auftraggebers, soweit nicht Unionsrecht oder nationales Recht eine Verarbeitung verlangt. Die vertragliche Beauftragung und die vom Auftraggeber vorgenommene Plattformkonfiguration gelten als dokumentierte Weisung. PhoneLabs informiert den Auftraggeber, wenn eine Weisung nach Auffassung von PhoneLabs gegen Datenschutzrecht verstößt, soweit dies rechtlich zulässig ist.

PhoneLabs verpflichtet Personen mit Zugriff auf personenbezogene Daten zur Vertraulichkeit, trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen, unterstützt den Auftraggeber nach Maßgabe von Art. 28 DSGVO bei Betroffenenrechten, Sicherheit der Verarbeitung, Datenschutz-Folgenabschätzungen und Konsultationen und informiert den Auftraggeber unverzüglich über relevante Datenschutzvorfälle, sobald PhoneLabs ausreichende Kenntnis erlangt.

PhoneLabs darf Sub-Auftragsverarbeiter einsetzen. Die bei Vertragsschluss genehmigten Kategorien und Anbieter ergeben sich aus diesen Bedingungen und den Datenschutzhinweisen. PhoneLabs informiert den Auftraggeber über wesentliche Änderungen per E-Mail oder Plattformhinweis. Widerspricht der Auftraggeber nicht binnen 14 Kalendertagen in Textform, gilt der neue Sub-Auftragsverarbeiter als genehmigt. Können die Parteien einen Widerspruch nicht lösen, steht beiden Seiten ein außerordentliches Kündigungsrecht zu.

Mit Sub-Auftragsverarbeitern schließt PhoneLabs Vereinbarungen nach Art. 28 Abs. 4 DSGVO oder gleichwertige Datenschutzvereinbarungen. Drittlandübermittlungen erfolgen nur bei Vorliegen geeigneter Garantien, insbesondere Angemessenheitsbeschluss, EU-Standardvertragsklauseln, Data Privacy Framework oder einer sonstigen zulässigen Grundlage nach Art. 44 ff. DSGVO.

PhoneLabs stellt dem Auftraggeber auf Anfrage erforderliche Informationen zum Nachweis der Einhaltung von Art. 28 DSGVO zur Verfügung. Audits oder Inspektionen sind mit angemessener Vorankündigung, während der Geschäftszeiten, unter Wahrung von Geheimhaltung, Sicherheitsanforderungen und Betriebsabläufen von PhoneLabs durchzuführen. Der Auftraggeber trägt die eigenen Kosten sowie angemessenen Aufwand von PhoneLabs, soweit gesetzlich zulässig.

Nach Beendigung der Auftragsverarbeitung löscht oder gibt PhoneLabs personenbezogene Daten nach Wahl des Auftraggebers zurück, soweit dem keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten, berechtigten Interessen, Sicherungsfristen oder technische Backup-Zyklen entgegenstehen. Äußert sich der Auftraggeber nicht, darf PhoneLabs die Daten nach Ablauf von sechs Monaten löschen oder anonymisieren.

Datenschutz-Informationen zu diesem Vertrag

PhoneLabs verarbeitet Vertrags-, Kontakt-, Nutzungs-, System-, Abrechnungs- und Kommunikationsdaten des Auftraggebers und seiner Mitarbeiter zur Vertragserfüllung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, zur Erfüllung rechtlicher Pflichten gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO und zur Dokumentation, Produktverbesserung, Lizenzkontrolle, Sicherheit und Durchsetzung von Ansprüchen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Ohne Bereitstellung erforderlicher Vertragsdaten kann PhoneLabs kein Angebot erstellen, keinen Vertrag schließen oder einzelne Leistungen nicht erbringen. Vertrags- und Abrechnungsdaten werden nach Maßgabe handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungspflichten regelmäßig sechs bis zehn Jahre aufbewahrt. Daten aus bloßen Vertragsanbahnungen werden grundsätzlich bis zu zwölf Monate aufbewahrt, sofern keine längere Aufbewahrung erforderlich ist.

Daten können an typische Empfänger wie Zahlungsdienstleister, Banken, Steuerberater, Rechtsanwälte, Behörden, Hosting- und Kommunikationsanbieter weitergegeben werden, soweit dies gesetzlich zulässig oder erforderlich ist. Betroffene Personen haben nach Maßgabe der DSGVO Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerspruch und Beschwerde bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde.

Treuepflichten, Geheimhaltung und Abwerbeverbot

Die Parteien sind verpflichtet, Geschäftsgeheimnisse der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und durch angemessene technische und organisatorische Maßnahmen gegen unbefugten Erwerb, unbefugte Nutzung und Offenlegung zu schützen. Geschäftsgeheimnisse sind insbesondere nicht öffentliche Informationen über Strategie, Kunden, Preise, Verträge, Produktplanung, Architektur, Sourcecode, Sicherheit, Betriebsabläufe, Prompts, Modelle, Datenflüsse und Dokumentation.

Eine Nutzung vertraulicher Informationen ist nur zulässig, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist. Die Vertraulichkeitspflichten gelten über das Vertragsende hinaus.

Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Vertragslaufzeit und für drei Jahre danach keine Mitarbeiter von PhoneLabs aktiv abzuwerben. Bei schuldhaftem Verstoß ist eine angemessene Vertragsstrafe in Höhe eines Bruttojahresgehalts des betroffenen Mitarbeiters verwirkt; weitergehende Ansprüche bleiben unberührt. Die Vertragsstrafe wird auf Schadensersatzansprüche angerechnet.

Entgelt

Alle Preise verstehen sich bei Verträgen mit Unternehmern in Euro zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist. Die Leistungserbringung kann von vollständiger Zahlung, erfolgreicher Zahlungsautorisierung oder ausreichendem Guthaben abhängig gemacht werden.

Pauschalen decken nur die ausdrücklich vereinbarten Leistungen ab. Nicht umfasst sind Mehrkosten durch unvorhersehbare Ereignisse, mangelhafte Mitwirkung, versteckte Mängel in beigestellten Leistungen, zusätzliche Anforderungen, Drittanbietergebühren oder Leistungen außerhalb der Leistungsbeschreibung.

Bei Abrechnung nach Aufwand wird der tatsächliche Aufwand berechnet. Schätzungen, Circa-Angaben oder voraussichtliche Aufwände sind nicht verbindlich. Stundenpools sichern eine Mindestverfügbarkeit im vereinbarten Zeitraum; nicht verbrauchte Stunden verfallen, soweit nichts anderes vereinbart ist.

Zusatzleistungen, Integrationen, Prompt-Beratung, individuelle Entwicklung, Datenmigration, Schulung, Rechts- oder Compliance-Review und sonstige nicht ausdrücklich enthaltene Leistungen werden gesondert vergütet. PhoneLabs darf Teilleistungen abrechnen.

PhoneLabs ist berechtigt, bei Neukunden, wirtschaftlichen Risiken, Zahlungsverzug, hohem Drittanbieter- oder Infrastrukturaufwand oder dem Anschein fehlender Zahlungsbereitschaft angemessene Vorschüsse zu verlangen.

Bei Verträgen auf unbestimmte Zeit oder mit automatischer Verlängerung ist PhoneLabs berechtigt, Preise jährlich angemessen anzupassen. Zusätzlich darf PhoneLabs Preise angemessen erhöhen, wenn sich Kostenfaktoren wie Hosting, Telefonie, KI-Provider, Energie, Zahlungsdienste, Steuern, Abgaben oder regulatorische Anforderungen um mehr als 3 % erhöhen und PhoneLabs diese Erhöhung nicht zumutbar beeinflussen kann.

Tritt der Auftraggeber ohne von PhoneLabs zu vertretenden wichtigen Grund vom Auftrag zurück oder beendet er die Mitwirkung, bleibt der Vergütungsanspruch von PhoneLabs bestehen. PhoneLabs muss sich nur ersparte Aufwendungen anrechnen lassen.

Zahlung

Rechnungen sind ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig und binnen sieben Tagen zu bezahlen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Bei Online-Bestellungen können Beträge sofort mit Auftragserteilung oder zu Beginn des Abrechnungszeitraums fällig werden.

Zahlungen erfolgen per Überweisung, Kreditkarte, SEPA-Lastschrift oder über sonstige von PhoneLabs angebotene Zahlungsmittel. PhoneLabs darf Zahlungsdienste wie Stripe einsetzen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, gültige Zahlungsdaten zu hinterlegen und Zahlungsfehler unverzüglich zu beheben.

Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Forderungen gegen Ansprüche von PhoneLabs aufzurechnen oder Zurückbehaltungsrechte geltend zu machen, es sei denn, seine Forderung ist unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder von PhoneLabs anerkannt.

Bei Zahlungsverzug schuldet der Auftraggeber die gesetzlichen Verzugszinsen für Unternehmer, mindestens jedoch 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz pro Jahr, sowie alle zweckentsprechenden Kosten der Rechtsverfolgung. Nach erfolgloser Mahnung und Setzung einer mindestens siebentägigen Nachfrist darf PhoneLabs Leistungen sperren, offene Teilleistungen sofort abrechnen und weitere Leistungen bis zum vollständigen Ausgleich einstellen.

Nach weiterer erfolgloser Mahnung darf PhoneLabs außerordentlich kündigen und entgangenen Gewinn geltend machen. Bei Ratenzahlungsvereinbarungen tritt Terminverlust ein, wenn auch nur eine Rate nicht fristgerecht bezahlt wird.

Erworbene Guthaben, Credits oder Prepaid-Kontingente können innerhalb von 24 Monaten ab Kaufdatum verbraucht werden, sofern nichts anderes vereinbart ist. Danach verfallen nicht genutzte Leistungen ersatzlos, soweit gesetzlich zulässig.

Nutzungseinschränkungen und Verantwortung des Auftraggebers

Verbot unzulässiger Kaltakquise

Der Auftraggeber darf PhoneLabs, bereitgestellte Infrastruktur, Rufnummern oder angebundene Telefonieanbieter nicht zur unzulässigen Kaltakquise, zu unverlangten Werbeanrufen, Spam, Betrug, Identitätstäuschung, Umgehung von Sperrlisten oder sonstiger rechtswidriger Kommunikation verwenden. Der Auftraggeber ist insbesondere für die Einhaltung von § 7 UWG, Datenschutzrecht, Telekommunikationsrecht, branchenspezifischen Regeln und internationalen Vorgaben verantwortlich.

Outbound-Calls und Rufnummern

Von PhoneLabs bereitgestellte Rufnummern dürfen grundsätzlich für eingehende Anrufe genutzt werden. Ausgehende Anrufe über von PhoneLabs bereitgestellte oder angebundene Rufnummern sind nur zulässig, wenn der Auftraggeber alle hierfür erforderlichen Unternehmens-, Registrierungs-, Einwilligungs-, Opt-in-, Informations- und Nachweisdaten bereitgestellt hat und der Einsatz nach geltendem Recht zulässig ist. PhoneLabs darf Outbound-Funktionen ablehnen, begrenzen, sperren oder zusätzliche Nachweise verlangen.

Der Auftraggeber ist für sämtliche Inhalte, Prompts, Gesprächsflüsse, Wissensdaten, KI-Ausgaben, Tool-Aufrufe, Webhook-Payloads, Kalenderbuchungen, CRM-Einträge und sonstige durch seine Nutzung erzeugte oder verarbeitete Inhalte verantwortlich. PhoneLabs garantiert nicht, dass KI-Ausgaben richtig, vollständig, aktuell, diskriminierungsfrei oder für einen bestimmten Zweck geeignet sind.

Bei rechtlich, medizinisch, finanziell, sicherheitsrelevant oder wirtschaftlich sensiblen Prozessen muss der Auftraggeber angemessene menschliche Kontrolle, Sicherheitsabfragen, Authentifizierung, Freigabeprozesse und Fallbacks vorsehen. Zugangsdaten, Zahlungsdaten, Gesundheitsdaten und sonstige sensible Daten dürfen nur verarbeitet werden, wenn der Auftraggeber die hierfür erforderlichen Schutzmaßnahmen und Rechtsgrundlagen sicherstellt.

Der Auftraggeber darf den Service nicht rückentwickeln, überlasten, automatisiert missbräuchlich abfragen, Sicherheitsmaßnahmen umgehen, Modelle extrahieren, fremde Rechte verletzen oder Systeme Dritter ohne Berechtigung anbinden. Partner, Reseller oder Agenturen dürfen PhoneLabs nur nach Maßgabe gesonderter Partnerbedingungen einsetzen.

Haftung, Gewährleistung und Rügepflicht

Bei klassischen Werkleistungen haftet PhoneLabs für die vereinbarte Zielerreichung. Beim bloßen Zukauf von Ressourcen, Arbeitszeit, Beratung oder Konfigurationsunterstützung ist der Auftraggeber für Zielerreichung, wirtschaftlichen Erfolg und rechtliche Zulässigkeit selbst verantwortlich; PhoneLabs haftet nur für die ordnungsgemäße Ausführung der konkret beauftragten Detailleistung.

Greift der Auftraggeber eigenmächtig in Leistungen, Konfigurationen, Prompts, Schnittstellen, Datenbanken, Rufnummern, Kalender, Telefonanlagen oder Integrationen ein oder nimmt er undokumentierte Änderungen vor, haftet er für daraus entstehenden Mehraufwand und Schäden. PhoneLabs ist in diesem Fall zur Nachprüfung, Fehlerzuordnung und Behebung nur gegen gesonderte Vergütung verpflichtet.

Der Auftraggeber hat übergebene oder freizugebende Leistungen nach Anforderung einer Zwischenabnahme, nach Übergabe und nach Aufnahme des Echtbetriebs unverzüglich, spätestens binnen acht Tagen, schriftlich abzunehmen oder Mängel detailliert zu rügen. Bei nicht rechtzeitiger Rüge gelten Leistungen als abgenommen; Gewährleistungs-, Schadensersatz- und Regressansprüche wegen erkennbarer Mängel sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. § 377 HGB bleibt unberührt.

Bei SaaS-Leistungen besteht die Gewährleistung vorrangig in Fehlerbehebung nach dem vereinbarten Service-Level. Bei sonstigen Leistungen werden Gewährleistungsrechte, soweit gesetzlich zulässig, auf zwölf Monate ab Übergabe beschränkt. PhoneLabs darf zwischen Nachbesserung, Austausch, Umgehungslösung oder angemessener Preisminderung wählen, soweit dies für den Auftraggeber zumutbar ist.

Garantien bestehen nur, wenn PhoneLabs sie ausdrücklich als Garantie bezeichnet. Herstellergarantien oder Garantien von Drittanbietern sind direkt gegenüber dem jeweiligen Drittanbieter geltend zu machen.

PhoneLabs haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach zwingenden gesetzlichen Haftungsvorschriften. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet PhoneLabs nur auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

Die Haftung wegen Nichteinhaltung der garantierten Uptime ist, soweit kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt, auf die vereinbarte Gutschrift beschränkt. Für vereinbarte Fremdleistungen haftet PhoneLabs nur für Auswahlverschulden, nicht für die Fremdleistung selbst. Werden Drittleistungen vom Auftraggeber ausgewählt oder eingebunden, ist die Haftung von PhoneLabs insoweit ausgeschlossen.

Für kostenlose Leistungen, Testfunktionen, Beta-Funktionen, Vorschauversionen, Demo-Anrufe und unverbindliche Empfehlungen ist die Haftung von PhoneLabs ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Dieser Vertrag entfaltet keine Schutzwirkung zugunsten Dritter.

Eine Beweislastumkehr zulasten von PhoneLabs ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Ansprüche des Auftraggebers verjähren, soweit gesetzlich zulässig, innerhalb von zwölf Monaten ab gesetzlichem Verjährungsbeginn; bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Personenschäden und zwingender Haftung gelten die gesetzlichen Fristen.

Vor Geltendmachung von Rechten wegen nicht vertragsgemäßer Leistungserbringung hat der Auftraggeber PhoneLabs eine angemessene, mindestens vierzehntägige Nachfrist zur Abhilfe zu setzen, sofern dies nicht gesetzlich entbehrlich ist.

Schlussbestimmungen

Auf alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber und PhoneLabs gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der internationalen Verweisungsnormen, soweit diese zur Anwendung anderen Rechts führen würden.

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, München. PhoneLabs ist daneben berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers zu klagen.